
Domain-Endung .swiss
.swiss-Domain beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Preis
.swiss gehört dem Bund und steht nur der Schweizer Gemeinschaft offen. Jeder Antrag wird geprüft, bevor die Domain zugeteilt wird. Hier sehen Sie, wer berechtigt ist und wie Sie Ihren Antrag so stellen, dass er durchkommt.
- Registrierung
- CHF 133.90
- im ersten Jahr · inkl. MWST
- Verlängerung
- CHF 133.90
- pro Jahr · inkl. MWST
- Transfer
- CHF 133.90
Ist Ihre .swiss-Domain noch frei?
Wer betreibt .swiss?
Registerbetreiberin von .swiss ist das Bundesamt für Kommunikation BAKOM. Anders als bei .ch wird eine .swiss-Domain nicht einfach registriert, sondern auf Gesuch hin zugeteilt. Das Gesuch reichen Sie über einen akkreditierten Registrar oder einen seiner Wiederverkäufer ein, zum Beispiel über HostOn. Die Preise legen die Registrare fest; das BAKOM verkauft keine Domains direkt.
Wer ist berechtigt?
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Bund, Kantone und Gemeinden sowie Organisationen des öffentlichen Rechts.
- Im Schweizer Handelsregister eingetragene Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Einzelfirmen mit Sitz und physischem Verwaltungssitz in der Schweiz.
- Vereine und Stiftungen ohne Handelsregistereintrag, wenn Sitz und Verwaltungssitz in der Schweiz liegen.
- Seit dem 24. April 2024 auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft.
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften sind nicht berechtigt, ebenso Firmen aus Liechtenstein ohne Schweizer Sitz. Bei Unternehmen muss die angegebene UID-Nummer zur gesuchstellenden Firma passen, bei Einzelfirmen gilt der vollständige Name gemäss Handelsregister.
Regeln für Privatpersonen
Privatpersonen können nur Namen beantragen, die ihren Nachnamen enthalten. Laut BAKOM sind auch weitere amtlich registrierte Namen, Vornamen, Künstlernamen oder eine eigene eingetragene Marke möglich, und diese Bestandteile dürfen mit frei gewählten Wörtern kombiniert werden, etwa meier-schreinerei.swiss. Nachnamen mit allgemeiner Bedeutung wie Metzger oder Marchand werden nur mit einem Zusatz zugeteilt. Das Gesuch braucht die AHV-Nummer und die Adresse. Schweizerinnen und Schweizer im Ausland dürfen .swiss nur privat, gemeinnützig oder für Vereinszwecke nutzen, nicht für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus.
Der Name muss zu Ihnen passen
Bei Firmen und Organisationen verlangt das BAKOM einen objektiven Bezug zwischen Gesuchsteller und Domain, zum Beispiel den Firmennamen, eine eigene Marke oder eine geografische Bezeichnung, an der Sie ein legitimes Interesse haben. Ist der Bezug nicht offensichtlich, erklären Sie ihn im Feld «Intended use» des Gesuchs. Allgemeine Begriffe wie Hotel, Taxi oder Anwalt unterliegen besonderen Voraussetzungen. Kantons- und Gemeindenamen sind grundsätzlich den Behörden vorbehalten.
Das Gesuch muss im Namen des künftigen Halters gestellt werden, nicht im Namen Ihrer Web- oder Marketingagentur. Nur so kann das BAKOM den Bezug zwischen Ihnen und dem Namen prüfen.
Ablauf und Dauer
- 1Sie bestellen die gewünschte .swiss-Domain und erfassen die Angaben des Halters vollständig.
- 2Das BAKOM prüft das Gesuch vor und veröffentlicht es jeweils am Dienstag für 20 Tage in der Liste der Registrierungsgesuche.
- 3In dieser Zeit können andere den gleichen Namen beantragen oder Einwände melden.
- 4Gibt es weder Konkurrenzgesuch noch Bemerkungen, wird die Domain in der Regel innert drei Tagen nach Ablauf der Frist zugeteilt.
Rechnen Sie also mit gut drei Wochen, bei Konkurrenzgesuchen länger. Bewerben sich mehrere für denselben Namen, gilt eine feste Reihenfolge: Behörden bei öffentlichem Interesse, dann Inhaber eines Kennzeichenrechts; juristische Personen haben Vorrang vor natürlichen Personen. Planen Sie .swiss deshalb nicht für einen Launch in wenigen Tagen ein.
Preis und Verlängerung
Bei HostOn kostet eine .swiss-Domain CHF 133.90 pro Jahr, auch bei jeder Verlängerung, ein Transfer CHF 133.90. Damit ist .swiss deutlich teurer als .ch. Die Voraussetzungen müssen während der ganzen Laufzeit erfüllt bleiben.
Swissness beachten
Eine .swiss-Adresse kann als Herkunftsangabe verstanden werden. Wer darunter Produkte verkauft, muss jede Täuschung über deren Herkunft vermeiden; die Swissness-Regeln des Markenschutzgesetzes gelten auch hier. Bei Unsicherheit hilft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum weiter.
Für wen eignet sich .swiss?
Für Schweizer Unternehmen, Behörden, Vereine und Privatpersonen, die ihre Herkunft betonen möchten, etwa im Export, im Tourismus oder bei Schweizer Produkten. Für die meisten KMU ist .ch weiterhin die Hauptadresse; .swiss ergänzt sie oder schützt den Namen zusätzlich.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Angebot am häufigsten gestellt werden.
Ja, seit dem 24. April 2024, wenn sie in der Schweiz wohnt oder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Der Domainname muss ihren Nachnamen oder einen anderen zugelassenen Namen enthalten, und das Gesuch braucht die AHV-Nummer.
Das Gesuch wird 20 Tage veröffentlicht. Gibt es keine Konkurrenzgesuche oder Einwände, wird die Domain meist innert drei Tagen danach zugeteilt. Rechnen Sie mit gut drei Wochen.
Die Agentur kann Sie unterstützen, das Gesuch muss aber auf Ihren Namen als künftigen Halter lauten. Gesuche über intermediäre Dienstleister im eigenen Namen akzeptiert das BAKOM nicht.
Häufige Gründe sind eine fehlende Berechtigung, eine UID-Nummer, die nicht zur Firma passt, ein fehlender Bezug zum Namen oder ein allgemeiner Begriff ohne Zusatz. Ein neues Gesuch mit korrigierten Angaben ist möglich.
Nur wenn sie im Schweizer Handelsregister eingetragen ist und Sitz sowie Verwaltungssitz in der Schweiz hat. Sonst eignen sich .li oder .ch.

