Zum Inhalt springen
HostOn
Sicherheit

Schweizer Website mit Kunden in Italien: DSG und DSGVO, Cookie-Banner und Domain

Ihre Website spricht auch Kundschaft in Italien an? Wann neben dem DSG die DSGVO gilt, wie Sie Cookie-Banner und Datenschutzerklärung einrichten.

Team HostOn8 Min. Lesezeit
Blaues Vorhängeschloss auf einer Laptop-Tastatur

Spricht eine Tessiner Website gezielt auch Kundschaft in Italien an, gilt neben dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in der Regel auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Praxis brauchen Sie eine Datenschutzerklärung, die beide Gesetze abdeckt, ein Cookie-Banner mit vorgängiger Einwilligung für nicht notwendige Tools und je nach Fall einen Vertreter in der EU. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Wann muss eine Schweizer Website die DSGVO einhalten?

Die DSGVO gilt auch für Unternehmen ohne Sitz in der EU, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, etwa mit Tracking und gezielter Werbung (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Für eine Tessiner Website reicht die italienische Sprache allein nicht, denn sie ist die Sprache des Kantons. Entscheidend sind eher Hinweise wie diese:

  • Preise auch in Euro oder Lieferungen nach Italien;
  • eine .it-Domain oder ein eigener Bereich für Italien;
  • eine italienische Telefonnummer oder Kontaktadresse;
  • Werbekampagnen, die sich an Nutzerinnen und Nutzer in Italien richten, etwa in der Lombardei oder im Piemont;
  • ausdrückliche Hinweise auf Kundschaft in Italien, etwa „Lieferung nach Mailand in 48 Stunden“.

Ein Restaurant in Ascona, das ab und zu Reservationen von italienischen Feriengästen erhält, ist in einer anderen Lage als ein Beratungsbüro in Chiasso, das aktiv Kundschaft in Como und Varese sucht. Im Zweifel lohnt es sich, die Website so einzurichten, dass sie beide Gesetze erfüllt: Die praktischen Unterschiede sind kleiner, als viele denken.

DSG und DSGVO im Vergleich: die Unterschiede, die zählen

ThemaDSG (Schweiz)DSGVO (EU)
In Kraft1. September 2023 (revidiertes DSG)25. Mai 2018
RechtsgrundlageNicht für jede Bearbeitung nötig; massgebend sind die BearbeitungsgrundsätzeJede Bearbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6), etwa Vertrag, Einwilligung oder berechtigtes Interesse
Nicht notwendige CookiesInformation und Möglichkeit zur Ablehnung (Art. 45c FMG)Vorgängige Einwilligung (ePrivacy-Richtlinie; in Italien Leitlinien des Garante von 2021)
Verletzungen der DatensicherheitMeldung an den EDÖB so rasch als möglich, wenn ein hohes Risiko bestehtMeldung an die Aufsichtsbehörde innert 72 Stunden, ausser das Risiko ist unwahrscheinlich
SanktionenBussen bis CHF 250'000 gegen die verantwortlichen natürlichen PersonenGeldbussen bis 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
BehördeEDÖBIn Italien der Garante per la protezione dei dati personali

Kurz gesagt: Die DSGVO ist bei Cookies und Rechtsgrundlagen strenger. Wer die DSGVO einhält, erfüllt in den meisten Fällen auch das DSG, sofern die Datenschutzerklärung auch die Angaben enthält, die das Schweizer Recht verlangt, etwa die Länder, in die Daten bekanntgegeben werden.

Vertreter in der EU: wirklich nötig?

Wer unter die DSGVO fällt und keinen Sitz in der EU hat, muss in der Regel schriftlich einen Vertreter in der EU benennen (Art. 27 DSGVO). Die Pflicht entfällt, wenn die Bearbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine umfangreiche Bearbeitung besonderer Kategorien von Daten umfasst und voraussichtlich kein Risiko für die betroffenen Personen birgt. Für eine kleine Website mit Kontaktformular kann diese Ausnahme reichen; für einen Onlineshop, der regelmässig nach Italien verkauft, mit Kundenkonten und Newsletter, meistens nicht. Es gibt spezialisierte Anbieter, die die Vertretung übernehmen.

Die italienische Datenschutzbehörde (Garante) hat in ihren Cookie-Leitlinien vom 10. Juni 2021 klare Regeln festgelegt. Die wichtigsten für das Banner:

  • technische Cookies (Sitzung, Warenkorb, Sprache) brauchen keine Einwilligung;
  • Statistik, die Nutzer identifiziert, Werbung und Social Media brauchen eine vorgängige Einwilligung: Das Skript startet erst nach dem Klick auf „Akzeptieren“;
  • Scrollen gilt nicht als Einwilligung;
  • wer das Banner mit dem X schliesst, behält die Voreinstellungen, lehnt also nicht notwendige Cookies ab;
  • das Banner darf frühestens nach sechs Monaten erneut erscheinen, ausser bei wesentlichen Änderungen;
  • die Wahl muss jederzeit änderbar sein, zum Beispiel über einen Link in der Fusszeile.

In der Schweiz genügen grundsätzlich eine Information und eine Möglichkeit zur Ablehnung. Zwei verschiedene Banner je nach Herkunft der Besucher anzuzeigen, ist aber aufwendig und unzuverlässig: Die Ortung per IP-Adresse liegt bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern und in Mobilfunknetzen nahe der Grenze oft daneben. Am einfachsten ist ein einziges Banner mit vorgängiger Einwilligung für alle.

Tipp: Testen Sie das Banner in einem privaten Browserfenster: Im Netzwerk-Tab der Entwicklertools dürfen vor dem Klick auf „Akzeptieren“ keine Anfragen an Google Analytics, Meta oder ähnliche Dienste erscheinen.

Eine Datenschutzerklärung für beide Gesetze

Eine einzige Datenschutzerklärung, auf Italienisch und in den weiteren Sprachen der Website, kann DSG und DSGVO abdecken, wenn sie Folgendes enthält:

  1. die verantwortliche Stelle mit Adresse und Kontakt sowie, falls benannt, den Vertreter in der EU;
  2. welche Daten Sie erheben, zu welchen Zwecken und, für die DSGVO, auf welcher Rechtsgrundlage;
  3. Empfänger und Dienstleister (Hosting, Newsletter, Zahlungen, Statistik) und die Länder, in denen sie sich befinden;
  4. die Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien dafür;
  5. die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit);
  6. das Beschwerderecht beim EDÖB und, für Personen in der EU, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in Italien beim Garante.

Für Übermittlungen zwischen der Schweiz und Italien braucht es keine zusätzlichen Garantien: Die EU anerkennt für die Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau, bestätigt von der EU-Kommission im Januar 2024, und die Schweiz anerkennt dasselbe für die EU-Staaten. Bei Dienstleistern in den USA prüfen Sie, ob sie nach dem Data Privacy Framework zertifiziert sind.

.ch- oder .it-Domain für Kundschaft in Italien?

Für ein Tessiner Unternehmen bleibt .ch meist die Hauptdomain: Sie ist bekannt, günstig und muss niemandem erklärt werden. Eine .it-Domain kann sinnvoll sein, wenn Sie sich auch auf dem italienischen Markt als Anbieter zeigen wollen, zum Beispiel mit Preisen in Euro und einem eigenen Bereich.

  • Wer eine .it-Domain registrieren darf: Laut der italienischen Registrierungsstelle (nic.it) volljährige Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vatikanstaat, in San Marino, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich. Ein Tessiner Unternehmen kann sie also registrieren; prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Bestellung trotzdem auf nic.it.
  • Eine .it-Domain ändert die Datenschutzregeln nicht, ist aber ein starkes Zeichen, dass Sie den italienischen Markt ansprechen: Spätestens dann gilt die DSGVO fast sicher.
  • Für Suchmaschinen können Sie eine einzige Website mit Sprachversionen nutzen, die per hreflang gekennzeichnet sind, etwa it-CH für die Schweiz und it-IT für Italien, oder die .it-Domain auf den italienischen Bereich der .ch-Website umleiten.
  • Bei HostOn kostet eine .it-Domain CHF 23.90 pro Jahr und eine .ch-Domain CHF 14.90 pro Jahr, Registrierung und Verlängerung zum gleichen Preis (inkl. MWST, Stand: Oktober 2026).

Checkliste für Ihre Website

  1. Prüfen, ob die Website Kundschaft in Italien gezielt anspricht.
  2. Cookie-Banner mit vorgängiger Einwilligung und ebenso einfacher Ablehnung.
  3. Eine Datenschutzerklärung für DSG und DSGVO, mit Rechtsgrundlagen und Ländern der Dienstleister.
  4. Vertreter in der EU, wenn die Ausnahme nicht greift.
  5. Auftragsbearbeitungsverträge mit Hosting, Newsletter und Statistik-Tools.
  6. Interner Ablauf bei Datenschutzverletzungen: wer meldet was, an wen und bis wann.
  7. SSL-Zertifikat auf allen Seiten und Formulare nur über HTTPS.

Bei HostOn verwalten Sie .ch- und .it-Domains, Hosting und Postfächer im selben Kundenbereich, und das SSL-Zertifikat ist in allen Hosting-Paketen kostenlos inbegriffen und wird automatisch erneuert.

.ch- oder .it-Domain suchen

DSGVODSGCookie-BannerTessin.it-Domain

Häufige Fragen zum Thema

Nur wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten beobachtet, etwa mit Tracking und gezielter Werbung. Eine Tessiner Website, die nach Italien liefert oder dort wirbt, fällt in der Regel unter die DSGVO.

Nein. Italienisch ist eine Landessprache der Schweiz. Entscheidend sind eher Preise in Euro, Lieferungen nach Italien, eine .it-Domain oder Werbung, die sich an Personen in Italien richtet.

Ja. Laut nic.it dürfen volljährige Personen und Organisationen mit Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz, in San Marino, im Vatikanstaat oder im Vereinigten Königreich eine .it-Domain registrieren. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Bestellung.

Das Fernmeldegesetz verlangt, dass Sie über Cookies informieren und eine Ablehnung ermöglichen; eine vorgängige Einwilligung ist allgemein nicht vorgeschrieben. Spricht die Website auch Italien an, brauchen Sie für nicht notwendige Tools dagegen eine vorgängige Einwilligung.

In der Regel ja, wenn die DSGVO gilt und die Bearbeitung nicht nur gelegentlich und mit geringem Risiko erfolgt (Art. 27 DSGVO). Für eine kleine Website mit Kontaktformular ist er oft nicht nötig, für einen Onlineshop mit regelmässiger Kundschaft in Italien meistens schon.

Ja. Die EU-Kommission anerkennt für die Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau, bestätigt im Januar 2024. Für die Übermittlung braucht es deshalb keine zusätzlichen Garantien.

Artikel teilen

Fragen? Schreiben Sie uns – in Ihrer Sprache.

Wir antworten in der Sprache, in der Sie schreiben – auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und in zwei weiteren Sprachen.

DEENFRITESRO

Antwort in der Regel am selben Werktag

Arbeitsplätze mit Headsets und Laptops in einem hellen Büro
  • Ticketempfohlen

    Für alles zu Ihrem Konto: Hosting, Domains, Rechnungen. Mit Verlauf und Anhängen.

    Ticket eröffnen
  • E-Mail

    Für Fragen vor der Bestellung und Angebote.

    support@hoston.ch

    E-Mail schreiben
  • WhatsApp

    Für kurze Fragen. Bitte keine Passwörter oder Kundendaten senden.

    Nachricht schreiben

Erst prüfen: Gibt es gerade eine Störung?

status.hoston.ch

Kontakt · Umzugsservice · Tools